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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weinfelden, Dezember 2023

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, beruhen ausschliesslich auf Schweizer Recht. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden, nachfolgend Gast genannt und dem Gasthof Eisenbahn, nachfolgend Gasthof genannt. Die AGB gelten als akzeptiert, wenn die Parteien diese ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Gasthof schriftlich bestätigt werden.

 

2. Definitionen
Vertragspartner sind der Gast und der Gasthof. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten E-Mail-Nachrichten.

 

3. Angebot
Der Gasthof verkauft Dienstleistungen und Produkte eines Gastrobetriebs an Gäste. Preislisten, Prospekte und Flyer enthalten unverbindliche Informationen und Preise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, wenn es sich nicht eindeutig um eine Offerte handelt. Offerten, telefonisch, schriftlich per E-Mail, oder mündlich, sind verbindlich. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder ein bestimmtes Zimmer. Wenn der Gast Lieferungen, Produkte oder Dienstleistungen verlangt, welche nicht in der Offerte enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Offerte gilt dann als angenommen, wenn der Gast dies schriftlich per E-Mail oder mündlich bestätigt. Der Gasthof bestätigt die Annahme schriftlich per E-Mail.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen
Die vom Gasthof genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Der Gast ist verpflichtet, für die vom ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die vereinbarten Preise bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast und seinen Begleitern und Besuchern veranlassten Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte. Bezahlt der Kunde per Rechnung wird der gesamte Betrag (ohne Abzüge) 10 Tage nach der Lieferung fällig. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Gasthof berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Gast die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Je nach Vereinbarung kann der Gasthof eine Anzahlung von bis zu 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf den gesamten Betrag zu verstehen. Der Gasthof kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.

 

5. Haftung/Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt dem Gast. Der Gasthof lehnt jegliche Verantwortung und Haftung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Der Gast haftet gegenüber dem Gasthof für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter oder Besucher verursacht wurden, ohne dass der Gasthof dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung übernommen, so haftet der Dritte dem Gasthof gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

6. Reduzierung der Gästezahl bei Banketten/Caterings durch den Gast
Reduziert ein Gast bei einem bestellten Bankett oder Catering die abgemachte Anzahl Personen, behält sich der Gasthof das Recht auf Verrechnung Aufwandes, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage vor. Es gilt folgende Frist:

– 24 Stunden vor dem Anlasstermin: keine Kostenfolge
– Abmeldungen unter 24 Stunden werden gemäss abgemachtem Preis pro Person (gemäss Offerte) verrechnet

 

7a. Annullation bei Banketten/Caterings durch den Gast
Tritt ein Gast vor dem Anlasstermin vom Vertrag zurück, behält sich der Gasthof das Recht auf Verrechnung der vereinbarten Leistung, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage vor. Es gelten folgende Fristen:

– bis 40 Tage vor Anlasstermin: keine Kostenfolge
– 39 – 30 Tage vor Anlasstermin: 30% der vereinbarten Leistung
– 29 – 14 Tage vor Anlasstermin: 45% der vereinbarten Leistung
– 13 – 7 Tage vor Anlasstermin: 60% der vereinbarten Leistung
– 6 – 2 Tage vor Anlasstermin: 75% der vereinbarten Leistung
– 1 – 0 Tag vor Anlasstermin: 90% der vereinbarten Leistung

Vereinbarte Sonderleistungen, wie zum Beispiel Dekorationen und Unterhaltung, etc., welche infolge der Absage nutzlos werden, werden in jedem Fall verrechnet.

7b. Annullations- und Stornobedingungen bei Hotelzimmern
Tritt ein Gast vor der Anreise von der Buchung zurück, behält sich der Gasthof das Recht auf Verrechnung der
vereinbarten Leistung, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage vor. Es gelten folgende Fristen:

– bis 7 Tage vor Ankunft kostenlos
– ab 6 Tagen bis 3 Tage vor Ankunft 50% des Preises (bei Gruppen bis 14 Tage vor Ankunft 50%)
– ab 2 Tage vor Ankunft bis zum Tag der Ankunft oder bei frühzeitiger Abreise 100% des Preises

7c. Annullation bei Banketten/Caterings durch den Gasthof
Hat der Gasthof Grund zur Annahme, dass ein Anlass den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Gasthofs zu gefährden, so ist der Gasthof berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos zu annullieren.

 

8. Anlässe
Die Reservierung unserer Räumlichkeiten für Anlässe wird mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Gasthofs verbindlich. Gebuchte Räume stehen dem Gast nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder eine längere Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten benötigt eine vorherige Genehmigung des Gasthofs.

 

9. Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Areal verboten.

 

10. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Versand trägt der Gast. Fundsachen werden maximal 2 Monate im Gasthof aufbewahrt.

 

11. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Weinfelden.

 

12. Mitbringen von Speisen und Getränken
Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Gasthof zu beziehen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist der Gasthof berechtigt, eine Servicegebühr zu verlangen.

 

13. Rauchen
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Gasthofs nicht gestattet.

 

14. Tierhaltung
In sämtlichen Hotelzimmern sind keine Tiere erlaubt. Der Gast, der ein Tier ins Restaurant mitbringt, ist verpflichtet dieses Tier während seines Aufenthalts ordnungsgemäss zu halten und zu beaufsichtigen.

 

15. Verlängerungen
Wir berechnen ab 01.00 Uhr einen Zuschlag von CHF 50.– pro angebrochene Stunde.